Die Erwärmung der Balkonbrüstung erfolgt vor oder nach der Verglasung des Bauwerks. In jedem Fall ist eine Genehmigung der Verwaltungsgesellschaft erforderlich, da der Einbau einer Dämmung mit einer erhöhten Belastung der Balkonplatte einhergeht. Wie Sie die Arbeiten richtig ausführen, wird im vorgestellten Material beschrieben.
Der Inhalt des Artikels
- Brauche ich eine Genehmigung für die Isolierung?
- Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Dämmung mit Schaumstoffblöcken
Brauche ich eine Genehmigung für die Isolierung?
Zur Balkonbrüstung können wir sagen, dass es sich um einen Zaun handelt, der direkt auf dem Betonsockel befestigt wird. Normalerweise ist dies eine Platte auf einem Rahmen mit drei Seiten – zwei Seiten (normalerweise gleich) und einer Vorderseite (die längste). Die Höhe der Brüstung beträgt mindestens 100 cm bzw. mindestens 110 cm (bei einer Haushöhe von mehr als 30 m).

In alten Häusern ist dieser Teil der Struktur nicht isoliert, daher stellen Eigentümer häufig eine Brüstung aus Schaumstoffblöcken, Schaumstoff, Mineralwolle und anderen Materialien her. Es ist zu beachten, dass die Brüstung selbst, das Vordach und die Seitenwände Eigentum des Wohnungseigentümers sind. Die Balkonplatte gehört aber zum Gemeinschaftseigentum, für dessen Instandhaltung die Verwaltungsgesellschaft verantwortlich ist.
Manchmal ist es notwendig, den Balkon vor der Verglasung zu verstärken, da am Ende der Arbeiten die Belastung der Platte stark zunimmt. Aber auch wenn es relativ neu ist, muss der Eigentümer einen Antrag bei der Verwaltungsgesellschaft stellen und auf das Eintreffen der Kommission mit der Ausstellung eines Inspektionszertifikats und einer Genehmigung warten.
Es ist zu bedenken, dass es in manchen Fällen notwendig ist, die Brüstung auf dem Balkon auszutauschen:
- der Zaun ist zu alt und abgenutzt;
- Es ist notwendig, zusätzlichen Platz freizugeben, um die Fläche des Balkons leicht zu vergrößern (aus diesem Grund ist der Einsatz selbst volumetrischer Heizgeräte kaum wahrnehmbar).
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Dämmung mit Schaumstoffblöcken
Die Dämmung der Balkonbrüstung erfolgt mit unterschiedlichen Materialien. Zu den beliebtesten gehören Schaumstoffblöcke der Marken D600 bis D700. Dabei handelt es sich um eine dauerhafte Isolierung, die gut vor Kälte schützt, nicht verrottet, nicht schimmelt und praktisch keine Feuchtigkeit aufnimmt. Da die Brüstungshöhe auf dem Balkon standardmäßig 1 m beträgt, genügt es, einfach die Anzahl der Blöcke zu berechnen und ggf. die fehlenden Bruchstücke auszuschneiden.
Die Installation erfolgt in mehreren Schritten:
- Reinigen Sie die Platte von Schmutz.
- Wenn der Boden sehr alt ist, füllen Sie den Estrich nach und verlegen Sie die Abdichtung.
- Nehmen Sie Messungen vor und markieren Sie die Stellen, an denen sich das Dämmmaterial befinden soll.
- Bestimmen Sie die erforderliche Anzahl an Blöcken – ganz und geschnitten.
- Damit die Verkleidung der Brüstung korrekt ausgeführt werden kann, wird zunächst ein Metallprofil in Form des Buchstabens „P“ montiert.
- Bereiten Sie die Lösung vor und beginnen Sie mit der Fertigstellung der Brüstung aus Porenbetonsteinen. Verlegen Sie die erste Reihe, die zweite und die folgenden im Schachbrettmuster.
- Bei der Verlegung der Brüstung werden zunächst ganze Blöcke und dann Fragmente montiert, die an die Größe des Zauns angepasst sind.
- Die Seitenwände müssen direkt an die Hauswand gezogen werden. Daher werden Bewehrungsstäbe vorab in die Enden jeder Reihe gehämmert.
- Im letzten Schritt müssen die Blöcke außen und innen grundiert werden. Dies kann die Dienste von Industriekletterern erfordern.
Die Brüstung kann auch mit Mineralwolle gedämmt werden. Dabei handelt es sich um ein umweltfreundliches, langlebiges Material, das gut vor Kälte schützt. Allerdings können Brötchen durch hohe Luftfeuchtigkeit schnell verderben. Daher ist es bei der Installation notwendig, eine hochwertige Dampf- und Abdichtung zu verwenden.