Umstellung auf Einzelheizung in einem Mehrfamilienhaus: So geht's - Setafi

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Die Umstellung auf Einzelheizung in einem Mehrfamilienhaus ist möglich, jedoch nur im Einvernehmen mit der Verwaltung der Stadt oder eines anderen Ortes sowie mit der Verwaltungsgesellschaft. Technisch lässt es sich fast immer umsetzen, rechtlich ist es jedoch nicht so einfach. Wie das geht und welche Unterlagen erforderlich sind, wird in diesem Material ausführlich beschrieben.

Der Inhalt des Artikels

  • Der gesetzliche Rahmen
  • Anforderungen an die Räumlichkeiten
  • Übergangsanordnung

Der gesetzliche Rahmen

Die aktuelle Gesetzgebung schließt eine individuelle Heizung in einem Mehrfamilienhaus nicht aus. Dies ist möglich, jedoch nur im Einvernehmen mit der Gemeindeverwaltung, beispielsweise dem Wohnungsamt (Begründung: Art. 26 LCD).

Es ist zu beachten, dass der Übergang zu einem individuellen Heizsystem technisch viel einfacher ist als rechtlich. Tatsache ist, dass unerlaubte Umstrukturierungen strengstens untersagt sind. In der Gesetzgebung wird dies als „Deregulierung“ des Netzwerks eines Mehrfamilienhauses interpretiert. Dadurch werden die Rechte anderer Eigentümer und Mieter verletzt (Art. 7.21 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten). Eine Selbsttrennung vom Netz kann eine Reihe negativer Folgen haben:

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  • überhitzen;
  • falsche Wärmeverteilung;
  • unzureichende Heizung;
  • hydraulischer Ausfall usw.

Ein Verstoß gegen die Norm kann zur Verhängung einer Geldstrafe oder einer Verwaltungshaft bis zu 15 Tagen führen. Darüber hinaus ist der Bürger verpflichtet, auf eigene Kosten Arbeiten durchzuführen, um das System wieder in den vorherigen Zustand zu versetzen, und ggf. zum Ersatz des Schadens gegenüber Nachbarn, der Verwaltungsgesellschaft, der dienenden Organisation Wärmenetze.

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Zahlung der Nebenkosten. Selbst wenn Sie die Genehmigung für einen Gaskessel in einem Mehrfamilienhaus erhalten, trennen Sie ihn vom allgemeinen Stromkreis. Dies befreit Sie nicht von der Zahlung der Heizkosten. Gemäß Abs. 15 Kunst. 14 des Bundesgesetzes „Über die Wärmeversorgung“ ist jeder Eigentümer zur Zahlung verpflichtet. Selbst wenn Sie über ein autonomes System verfügen, müssen Sie dies daher wie bisher monatlich tun.

Anforderungen an die Räumlichkeiten

Die Sanierung der Heizungsanlage in einem Mehrfamilienhaus beginnt mit der Einholung einer Genehmigung. Zuvor muss jedoch festgestellt werden, ob der Raum die Voraussetzungen für die Installation autonomer Heizgeräte erfüllt:

  1. Die Mindestfläche beträgt 4 Quadratmeter.
  2. Standardhöhe - nicht weniger als 250 cm.
  3. Das Vorhandensein einer Tür mit einer Öffnungsweite von 80 cm.
  4. Ein oder mehrere Fenster.
  5. Die Entfernung des Kessels vom Gasherd und den Heizgeräten. Hier gibt es keine strengen Anforderungen, am häufigsten wird jedoch der allgemein anerkannte Standard verwendet – mindestens 50 cm.
  6. Der Kessel wird nur an einer tragenden Wand montiert, wobei eine Mindesthöhe von 150 cm über der Bodenoberfläche eingehalten wird.

Es ist wichtig zu verstehen, dass der Kessel wie andere Elemente unabhängig installiert werden kann. Allerdings haben nur Mitarbeiter von Gorgaz oder einer anderen Serviceorganisation das Recht, es anzuschließen.

Übergang zur individuellen Heizung in einem Mehrfamilienhaus

Übergangsanordnung

Der Übergang zur autonomen Heizung in einem Mehrfamilienhaus erfolgt in 2 Schritten. Zuerst müssen Sie eine Verweigerung der Nutzung der Zentralheizung einholen, danach müssen Sie die Erlaubnis erhalten, ein eigenes System zu installieren.

Um dies abzulehnen, wenden Sie sich an die Verwaltungsgesellschaft oder die HOA. Es wird ein schriftlicher Antrag in der festgelegten Form eingereicht, dem mehrere Unterlagen beigefügt sind:

  • Unterlagen für eine Wohnung (Kaufvertrag, Eigentumsbescheinigung oder Auszug aus der USRN);
  • technisches Zertifikat;
  • Sanierungsprojekt (separat auf Kosten des Kunden zusammengestellt);
  • schriftliche Zustimmung jedes in der Wohnung gemeldeten Bürgers (im Namen von Kindern bis einschließlich 13 Jahren handeln die Eltern);
  • Zustimmung der Wohnungsabteilung der Organisation zur Installation eines individuellen Heizsystems;
  • Zustimmung der Denkmalschutzbehörde (sofern das Haus unter Denkmalschutz steht).
Gaskessel in einem Mehrfamilienhaus

Nach Erhalt der Unterlagen prüfen Vertreter der Verwaltungsgesellschaft den Antrag innerhalb von 30 Arbeitstagen und geben eine schriftliche Zustimmung oder Ablehnung. Im letzteren Fall können Sie die Klage vor Gericht anfechten. Fällt die Entscheidung positiv aus, können Sie mit der Auswahl der Geräte, Materialien und der eigentlichen Installation fortfahren.

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